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Washingtoner Erklärung

Die Washingtoner Erklärung ist eine am 3. Dezember 1998 von 44 Staaten unterzeichnete Übereinkunft. Sie ist das Ergebnis der Washingtoner Konferenz über Vermögenswerte aus der Zeit des Holocaust, an der neben Staaten auch zwölf nichtstaatliche Organisationen, insbesondere jüdische Opferverbände sowie der Vatikan teilnahmen. In den elf Prinzipien geht es um die Identifizierung und Dokumentation von Kunstwerken und anderen Kulturgütern, die während der Zeit des Nationalsozialismus unrechtmäßig entzogen wurden, und darum, „gerechte und faire Lösungen“ mit den NS-Opfern oder deren Erb*innen zu finden.

Weil zivilrechtliche Ansprüche bereits verjährt sind, stellt die Washingtoner Erklärung als sogenannte Soft-Law-Regelung eine moralische Selbstverpflichtung dar, die am 9. Dezember 1999 mit einer gemeinsamen Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände bekräftigt wurde. Alle öffentlichen Einrichtungen in deren Trägerschaft sind seitdem aufgerufen, ihre Sammlungsbestände auf die Erwerbungszusammenhänge zu prüfen. Kulturgüter, die infolge der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und der Ereignisse des Zweiten Weltkriegs verlagert oder – insbesondere jüdischen Eigentümer*innen – verfolgungsbedingt entzogen wurden, sollen als Meldung in der Lost Art-Datenbank veröffentlicht und ggf. restituiert werden.

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