Es ist zwar inzwischen der kaiserliche Beistand vorhanden, auf den man so stark gehofft hat, aber wie die schwedischen Truppen den Ort tyrannisieren, ist nicht genugsam zu beschreiben. Sie prügeln, martern, knebeln die armen Leute, gießen ihnen Wasser und Mist aus Eimern in die Hälse, dass sie davon sterben müssen.
So ist es Thomas Muckern zu Thalheim im Amt Neuensorge widerfahren, welcher daran starb. Und noch andere hauen und schießen die Leute nieder, derer gar viele draußen in Feldern und Wäldern liegen und tot gefunden werden. Auch ein Soldat hat selbst bekannt und ausgesagt, er wäre draußen im Walde geritten und hätte über 20 Personen tot aufgefunden. Viele sind lahm gehauen und geschlagen, so dass sie gebrechliche Leute bleiben müssen. Unter hundert Bauern kommt nicht einer aus ihren Händen, der nicht geschädigt und geprügelt wurde. Frauen und Jungfrauen wurden geschändet, die Kinder von sechs und acht Jahren geprügelt und geschlagen, damit sie verraten, wo die Eltern die Pferde und Geld haben.
Die Bauern müssen also von ihren Gütern entlaufen und halten sich in etlichen Städten auf, wo sie Schutz fnden. Sie leiden großen Hunger, weil sie kein Brot bei den Bäckern kaufen können, und wenn es so fortläuft, werden viele der ihrigen am Hunger sterben müssen. Etliche Leute sind nackt ausgezogen worden, damit sie zwei und mehr Meilen haben barfuß gehen müssen, und dadurch sind die Füße ganz und gar erfroren. […]
Auf den Dörfern in der Umgebung haben sie alle Pferde genommen, das Getreide weggefahren, die Garben ausgedroschen, die Kirchen aufgebrochen und, wie in Crossen, die Pferde untergestellt und die Pfarrhäuser ganz ausgeplündert. Die armen Priester mussten entlaufen oder wurden übel traktiert, so dass sie sich noch mit Geld freikaufen mussten. […]
Das ist also der eigentliche wahrhaftige Bericht darüber, wie es leider, Gott sei es im hohen Himmel geklagt, bei uns zugeht. Wie es sonst an anderen Orten steht, wird man künftig besser erfahren, sodass diejenigen, die es hören und die es angeht, die Hände über den Köpfen zusammenschlagen werden.
Quelle: HStA Dresden, 10036 Finanzarchiv, Loc. 35020, Rep. 54a Sect. 1, Nr. 245