Eurer kurfürstlichen Durchlaucht kann ich aus unumgänglicher Notwendigkeit und in Abwesenheit meines Herrn, Erasmus von Bennigsen, in untertänigster Demut klagend nicht vorenthalten, dass ich mich bei dem erfolgten feindlichen Einfall der schwedischen Armeen mit meinen lieben Töchtern sowie anderen von Adel und ehrlichen Leuten auf die Flucht begeben musste.
Als ich nach großer ausgestandener Betrübnis, Verfolgung und Plünderung wieder nach Zeitz gekommen bin, habe ich erfahren, dass in meiner Abwesenheit schwedische Reiter das Dorf Nöben in Brand gesetzt haben und gerüchteweise auch Haynsburg in die Asche legen wollen. In Abwesenheit meines Herrn, dem das Amt Haynsburg von Eurer kurfürstlichen Durchlaucht gnädigst verpachtet ist, bin ich darüber höchst erschrocken und über alle Maßen betrübt.
Dennoch habe ich mit allem menschlichen Fleiss Erkundigungen eingezogen, wie es um das abgebrannte Dorf Nöben und die erfolgte Bedrohung beschaffen ist. Ich habe hierbei erfahren, dass dort ein schwedischer Reiter mit seinen Gefährten den Einwohnern die Pferde abnehmen, Feuer legen und weitere Gewalt verüben wollte. Er ist niedergeschossen worden, worauf die gefüchteten Reiter das Dorf bedroht haben und auch Haynsburg heimsuchen wollen, weil der Hof zu Nöben, aus dem der Schuss gefallen sein soll, meines Herrn Diener und Verwalter zu Haynsburg gehört. [….]
Wenn weitere feindliche Gewalt erfolgen sollte, sind ich und die Meinigen viel zu wenige, um ihr zu widerstehen. In Abwesenheit meines Herrn lebe ich daher mit den Meinigen in höchster Furcht, Gefahr und Bekümmernis. In untertänigster Demut zu Eurer kurfürstlichen Durchlaucht bitte ich gnädigst um Anordnung, wie dieser feindlichen Bedrohung und Gefahr begegnet werden könnte und damit für mich und die Meinigen unerträgliche und unverschuldete Schäden verhindert werden möchten.
Quelle: HStA Dresden, Loc. 9281/2 (unfol.)